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009pfeilrechtsBerufshaftpflicht

Als Selbständiger in einem Gesundheitsberuf, selbst bei nebenberuflicher oder nur gelegentlicher Ausübung, haften auch Sie nach den gesetzlichen Bedingungen für alle Schäden, die Sie Ihren Patienten/Klienten zufügen. Keinesfalls sollten Sie Ihre berufliche Tätigkeit daher ausüben, ohne über ausreichenden beruflichen Versicherungsschutz zu verfügen. So verpflichtet z.B. auch die Berufsordnung für Heilpraktiker alle Heilpraktiker, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Unter den heutigen Verhältnissen wird es keinem Behandler/Berater in einem Gesundheitsberuf möglich sein, das durch die Berufsausübung gegebene Risiko der gesetzlich verankerten Haftung, alleine zu tragen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Haftpflichtansprüche finanzielle Aufwendungen erfordern können, die das finanzielle Leistungsvermögen des Betroffenen bei Weitem übersteigen. Derartige Ansprüche können sehr schnell zur völligen Existenzvernichtung führen – wenn kein ausreichender Versicherungsschutz besteht!


Der Versicherungsschutz im Überblick:


Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Heilbehandlers aus allen beruflichen Tätigkeiten, die er aufgrund seiner Zulassung und/oder Ausbildung entsprechend dem versicherten Berufsbild anwenden darf – so sind zum Beispiel beim behördlich zugelassenen Heilpraktiker alle beruflichen Tätigkeiten bzw. Therapiearten (wie Chiropraktik, Akupunktur usw.) im Rahmen des HPG, der DVO und der GebüH versichert


Versicherungsschutz besteht bedingungsgemäß für:


009punktPersonenschäden
009punktSachschäden
009punktVermögensschäden
009punktStrafverteidigungskosten
009punktUmweltschäden
009punktAbhandenkommen von Patientensachen


Als prämienfrei mitversichert gelten:


009punktSeminartätigkeit
009punktDozententätigkeit
009punktHausbesuche
009punktBeschäftigung eines vorübergehend bestellten Vertreters
009punktErst-Hilfe-Leistung im Ausland
009punktBauherrenhaftpflichtversicherung (500.000 €)
009punktHaus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (bedingungsgem.)



Ebenfalls prämienfrei mitversichert sind darüber hinaus:


009punktFamilienprivathaftpflichtversicherung
--und
009punktHundehalterhaftpflichtversicherung für bis zu 2 Hunde ( ausgenommen: Kampfhunde)
009punktGegen Zuschlag zusätzlich versicherbar: 
009punktBei Heilpraktikern: Das Unterspritzen von Falten

Für die Interessierten unter Ihnen geht es hier ans Eingemachte:


Dass es sich bei der Haftpflichtversicherung um ein äußerst ungeliebtes Kind der Deutschen handelt, mag man daran erkennen, dass


009punktnur ein Pflichtversicherungsgesetz viele Menschen davon mit leichter „Gewalt“ überzeugen kann,
--eine Autohaftpflichtversicherung abzuschließen und

009punktdass lediglich 60 % der Deutschen über den Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung verfügen.
--Im Gegensatz hierzu haben mehr als 90 % der Bundesbürger eine Hausratversicherung und nahezu
--100 % aller Autos, die neu zugelassen werden, verfügen über Kaskoversicherungsschutz.

Bevor wir uns nun damit auseinandersetzen, welche Haftpflichtversicherung für Sie persönlich speziell bedarfsgerecht ist, möchte ich Ihnen in einfachen Worten die Grundlagen aufzeigen, die dem Abschluss eigentlich jeder Haftpflichtversicherung zugrunde liegen und diese, wenn auch ungeliebte Versicherung, zu einem unverzichtbaren Bestandteil unseres täglichen Lebens machen.


Die Rechtsgrundlagen der Haftung und des Schadenersatzes in Deutschland


Die Haftung und der Schadenersatz für Schäden, die man einem Dritten in Deutschland zufügt, sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.


Die entsprechenden Vorschriften finden sich in den §§ 823 ff. wieder


Der wohl wichtigste Paragraph ist der § 823 : Schadenersatzpflicht


Der wiederum wichtigste 1. Absatz lautet:


Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.


Die Haftungsobergrenze in Deutschland


Für Schäden, für die wir im Sinne des deutschen Haftungsrechtes zur Verantwortung gezogen werden, gibt es schlicht und ergreifend keine Obergrenzen, d.h.:


009punktDie Haftung ist unbegrenzt
009punktDie Maximalkalkulation eines eventuellen Schadens ist dem Einzelnen nicht möglich
009punktEin Haftpflichtschaden, der nicht versichert ist, kann Sie daher Ihre Existenz kosten

Die Unterscheidung zwischen Verschuldens- und Gefährdungshaftung

Überwiegend gilt in Deutschland die so genannte Verschuldenshaftung, d.h.
um schadenersatzpflichtig zu sein, muss man vorsätzlich oder fahrlässig den Schaden schuldhaft herbeigeführt haben.


= Ich habe den Schaden schuldhaft verursacht, also muss ich Schadenersatz leisten.


Die Beweislast liegt im Falle der Verschuldenshaftung beim Geschädigten – er muss beweisen, dass und in welcher Höhe er geschädigt wurde.

Hiervon abweichend gibt es noch die so genannte Gefährdungshaftung, d.h.

Alleine, weil ich Besitzer oder Betreiber einer Sache oder eines Tieres bin, von dem eine erhöhte Gefahr ausgeht, hafte ich für Schäden, die durch diese Sachen oder Tiere geschehen.

Beispiele: Kraftfahrzeug (geregelt im Pflichtversicherungsgesetz)
Haustiere (geregelt im § 833 BGB) – hierbei lediglich mit der Ausnahme
Haustiere, die dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt dienen (z.B. Hund des Schäfers, Wachhund etc.)


Bei der Gefährdungshaftung wird dabei auch die Beweislast umgekehrt, d.h. der Halter des Hundes muss beweisen, dass der Geschädigte den Schaden selbst verschuldet hat. Ist er dazu nicht eindeutig in der Lage, haftet er vollumfänglich.


Was ist nun Gegenstand einer Haftpflichtversicherung?


Gegenstand der Haftpflichtversicherung ist es hauptsächlich, den Schadenersatz zu leisten, der von mir nach einem Schaden, den ich verursacht habe, gefordert wird.

So muss z.B. die Kfz-Haftpflichtversicherung für die Reparatur am gegnerischen Auto aufkommen, wenn ich mit meinem PKW einen Schaden an diesem Fahrzeug fahrlässig verursacht habe.

Dies gilt sowohl bei leichter als auch bei grober Fahrlässigkeit – dass keine Haftpflichtversicherung dafür eintritt, wenn man einen Schaden vorsätzlich verursacht, ist eigentlich auch bekannt.

So weit, so gut…. aber die Haftpflichtversicherung beinhaltet darüber hinaus, was die wenigsten wissen, auch eine Art passive Rechtsschutzversicherung. D.h. neben der Leistung von Schadenersatz ist es Aufgabe der Haftpflichtversicherung die Ansprüche, die gegen den Versicherten erhoben werden, auf Ihre Rechtmäßigkeit und der Höhe nach zu überprüfen und diese ggfs. abzuwehren, falls sie unrechtmäßig oder überhöht sind.


Wenn eine gerichtliche Klärung erforderlich ist, muss der Versicherer auch hier im Namen seines Versicherten tätig werden.


Die ist auch der Hauptgrund dafür, dass man in einem Schadenfall niemals voreilig ein Schuldanerkenntnis abgeben sollte, da dies dem Haftpflichtversicherer eine spätere Schadenabwehr erschwert oder gar unmöglich macht.


Lassen Sie uns jetzt zu dem Versicherungsschutz kommen, der Sie als praktizierende oder angehende Selbständige hier und heute so sehr interessiert, dass Sie sich die Zeit genommen haben, sich mit unserer Ausarbeitung zu befassen:


Die Berufshaftpflichtversicherung für Selbständige in Heil- und Heilhilfsberufen


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich hierbei über den Versicherungsschutz unseres Hauses, der Continentale, Auskunft erteile und der Versicherungsschutz anderer Gesellschaften inhaltlich und beitragsmässig abweichen kann.


Im Wesentlichen unterscheiden wir bei dieser Versicherung lediglich nach der der Art Ihrer Tätigkeit. So ist die Prämie für einen Behandler, der wie z.B. ein Heilpraktiker, invasiv behandelt, geringfügig höher als der Beitrag, den ein Heilpraktiker für Psychotherapie bezahlen muss, da er eben keine Spritzen setzt oder z.B. keine chiropraktischen Eingriffe am Patienten vornimmt.
Sieht man von dem Beitragsunterschied ab, ist der Versicherungsschutz unseres Hauses jedoch für alle Behandler identisch gegliedert:


Der Versicherungsschutz für Ihre Berufsgruppe bezieht sich auf die folgenden 3 Hauptbereiche, die ich im Anschluss jeweils kurz erläutern und mit Schadenbeispielen hinterlegen möchte.

1. Die Berufshaftpflichtversicherung des Behandlers (wie z.B. Heilpraktiker)
2. Die Privathaftpflichtversicherung des Versicherten und seiner Familie (kostenfrei mitversichert) und
3. Die Haftpflichtversicherung des privaten Tierhalters (bis zu 2 Hunde kostenfrei mitversichert)


Die Berufshaftpflichtversicherung


Aus diesem Bereich heraus sind Sie für alle ihre beruflichen Tätigkeiten entsprechend Ihrer bei uns versicherten Berufsgruppe versichert. Dies schließt Schäden an den Menschen (bei Tierheilpraktiker Tieren) ein, die Sie behandeln, aber auch Schäden, die z.B. dadurch entstehen, dass Sie Ihrer so genannten Verkehrssicherungspflicht nicht Genüge leisten
(Beispiel: Patient rutscht vor Ihrer Praxistüre aus, weil Sie nicht Schnee geräumt haben).
Selbstverständlich ist es ebenso Gegenstand dieses Bestandteiles der Versicherung, wenn Sie beim Hausbesuch Ihres Patienten versehentlich etwas beschädigen.
Darüber hinaus gilt auch Ihre Tätigkeit als Dozent an deutschen Schulen und beim Abhalten von Seminaren versichert.


Schadenbeispiele:


Ein Patient eines Heilpraktikers hatte zur Behandlung seine Armbanduhr abgelegt.
Der Heilpraktiker übersah das, stieß die Uhr versehentlich zu Boden und überrollte
diese noch mit dem Stuhl, auf dem er zur Behandlung des Patienten saß. Das Uhrenglas ging zu Bruch und die Uhr musste überholt werden, da sie auch einen mechanischen Defekt aufwies: Gesamtschaden 545,00 Euro.


Bei einer chiropraktischen Behandlung klemmte ein Heilpraktiker einem Patienten versehentlich einen Nerv. Dieser begab sich darauf in orthopädische Behandlung.
Regressforderung seiner Krankenversicherung an den Heilpraktiker: 4.122,89 Euro.



Die Privathaftpflichtversicherung des Versicherten und seiner Familie

Hier ist Ihr kompletter privater Bereich gegen die dort anfallenden Schäden versichert, die Sie verursachen und die bedingungsgemäß versichert sind. Bitte beachten Sie hier speziell, dass weder die Nutzung von Kraftfahrzeugen noch die so genannte Leihe oder Miete mobiler Dinge versichert sind. Das schlechteste was Ihnen diesbezüglich passieren kann, ist geradezu schon einer der Klassiker:

Sie leihen sich von einem Bekannten ein Auto und beschädigen es – Kein Versicherungsschutz!

Schadenbeispiele:

Beim Sonntagsausflug mit dem Fahrrad missachtete ein Kollege von Ihnen versehentlich die Vorfahrt eines Motorradfahrers und stieß seitlich mit dem Motorrad zusammen. Auch ohne weiteren Personenschaden (beide fuhren wohl relativ langsam) belief sich der Schaden an
dem Motorrad, der Motorradkombi und dem Helm des Motorradfahrers auf rund 1200 Euro.

Unsere Kundin war zum Abendessen bei Freunden eingeladen und stieß versehentlich eine Rotweinkaraffe vom Tisch, unter dem ein 4 x 3 m großer heller Berberteppich lag. Auch in der Reinigung ließ sich der Fleck nicht beheben. Wir mussten 140 Euro für die Reinigung sowie 850 Euro für den Ersatz des Berberteppichs bezahlen.

Die Haftpflichtversicherung des privaten Hundehalters

Bei dieser Haftung handelt es sich um eine Gefährdungshaftung – d.h. der Beweis des ersten Anscheins geht immer zu Lasten des Hundehalters. In unserer Versicherung für Tierheilpraktiker sind automatisch 2 Hunde (nicht Kampfhunde) kostenfrei für die Schäden, die sie anrichten oder die ihnen angelastet werden, versichert.

Schadenbeispiele:

Der Schäferhundmischling unseres Kunden biss beim Spielen die Freundin des Sohnes leicht in das Gesicht. Die Schadenersatzforderung belief sich auf über 10 000 Euro, da die junge Dame als Flugbegleiterin tätig ist und mehrere Wochen wegen der Gesichtsverletzung dienstunfähig war. Hinzu kamen die Kosten der kosmetischen Korrektur, das Schmerzensgeld und der Anwalt.

Die zwei Hunde unserer Kundin spielten unangeleint auf einer Wiese. Als die Nachbarin mit Ihrem angeleinten Hund hinzukam, fielen die beiden freilaufenden Hunde sofort und ohne Vorwarnung über den angeleinten Hund der Nachbarin her und verletzten diesen erheblich.
Der Hund musste mehrere Tage in einer Tierklinik stationär behandelt werden – Kosten ca. 800 Euro.

Ich habe nur so genannte Alltagsschäden als Beispiele verwendet, die so und ähnlich täglich auf unseren Schreibtischen landen, da wirkliche Großschäden Gott sei dank seltener sind und ich bewusst darauf verzichte, mit dem „Sargdeckel zu klappern“.

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